Häufig gestellte Fragen


Die Kündigung muss per Einschreiben erfolgen und spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist bei uns eintreffen oder auf der Post abholbereit vorliegen. Die ordentlichen Kündigungstermine sind in den Mietverträgen ersichtlich. Wenn Sie ausserhalb der Frist kündigen wollen, müssen Sie uns mindestens einen zumutbaren und zahlungsfähigen Nachmieter präsentieren.

Für unsere Liegenschaften haben wir eine Hauswartung, die sich um kleinere und grössere Reparaturen kümmert. Kontaktieren Sie in einem solchen Fall bitte Frau Karin Pollinger unter 079 653 31 40. Selbstverständlich können Sie sich bei Fragen auch direkt bei uns melden.

Ja. Bitte senden Sie uns vor Einzug des Untermietermieters eine ausgefüllte Kopie des Untermietvertrages zu.

Wohngemeinschaften sind grundsätzlich möglich, müssen jedoch im Einzelfall abgeklärt werden. Allfällige Mieterwechsel bei bestehenden Wohngemeinschaften müssen innert 14 Tagen gemeldet werden.

Ob und welche Haustiere erlaubt sind, muss im Einzelfall geprüft werden. Bitte kontaktieren Sie uns diesbezüglich per Email oder Telefon.